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Verein für Gemeindediakonie e.V.
Sitz: Lauf a.d. Pegnitz, VR 30430, Amtsgericht Nürnberg

Sehr geehrte Mitglieder,

wir laden Sie herzlich zur

ordentlichen Mitgliederversammlung

ein, die am

Mittwoch, den 12. November 2025, um 18:00 Uhr
im Johannissaal des Evang. Luth. Pfarramtes Lauf, Kirchenplatz 11, 91207 Lauf

stattfindet.

TAGESORDNUNG:

  1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Verschmelzungsbeschluss gemäß §§ 2 ff. UmwG

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung des Vereins für Gemeindediakonie e.V. mit dem Evangelischen Diakonieverein Rückersdorf-Röthenbach e.V. durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag vom 29. Juli 2025 .

  1. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2024
  2. Entlastung des erweiterten Vorstands
  3. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025
  4. Verschiedenes

Anträge:

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. (jan-peter.hanstein@elkb.de)

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen und eine konstruktive und gültige Versammlung.

Mit freundlichen Grüßen

 Lauf, den 22.10.2025   Für den Vorstand:

Pfarrer Jan-Peter Hanstein, 1. Vorsitzender

Ulrike Walser-Auernheimer, 2. Vorsitzende

 

Warum diese erneute Versammlung?

Sie erinnern sich vielleicht an unsere Mitgliederversammlung vom 1. Juli 2025, bei der wir über die Verschmelzung mit dem Evangelischen Diakonieverein Rückersdorf-Röthenbach e.V. abgestimmt haben. In der Zwischenzeit haben wir beim Jubiläumsfest diese Fusion sogar schon gefeiert.

Das Registergericht hat uns im Nachgang darauf hingewiesen, dass bei der Einladung zu dieser Versammlung leider nicht alle formalen Anforderungen erfüllt wurden. Konkret konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Einladung rechtzeitig an der Anschlagtafel der Stadt Lauf ausgehängt wurde, wie es unsere Satzung vorschreibt. Zudem war das Einladungsschreiben von außen nicht eindeutig als Vereinspost erkennbar.

Diese formalen Mängel gefährden die rechtliche Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses. Um Rechtssicherheit für unseren Verein und für die geplante Verschmelzung in Zukunft zu schaffen, müssen wir daher den Verschmelzungsbeschluss in einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung wiederholen.

Wichtig: Inhaltlich ändert sich nichts! Es geht um dieselbe Verschmelzung, für die bereits eine große Mehrheit gestimmt hat. Wir bitten Sie herzlich, erneut teilzunehmen und Ihre Stimme abzugeben, damit wir gemeinsam diesen wichtigen Schritt zur Stärkung unserer diakonischen Arbeit vollziehen können.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung unter 09123-2201; jan-peter.hanstein@elkb.de

WICHTIGE HINWEISE:

Zu TOP 3 – Verschmelzung:

Gemäß § 8 Abs. 1 UmwG liegen der Verschmelzungsvertrag sowie der Verschmelzungsbericht ab dem 15.10.2025 in den Geschäftsräumen des Vereins, Hersbrucker Str. 23b, zur Einsichtnahme aus.

Einsichtnahme ist möglich: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon 09123-2138.

Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernisse:

Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Für den Verschmelzungsbeschluss (TOP 3) ist gemäß § 13 Abs. 3 UmwG eine Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Für die übrigen Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 8 Abs. 5 der Satzung).

Stimmberechtigung:

Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder gemäß § 8 Abs. 7 der Satzung. Eine Vertretung natürlicher Personen ist nicht zulässig.

Diese Einladung wird bekannt gemacht durch:

  • Veröffentlichung in der Pegnitz-Zeitung am 23.10.2025
  • Aushang an der Anschlagtafel im Rathaus der Stadt Lauf 24.10.2025